Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Maklerverträge (Nachweis oder Vermittlung von Immobilien) zwischen Bavaria Wertimmobilien, Inh. Robert Fürbeck, Alte Landstr. 21, 85521 Ottobrunn (nachfolgend „Makler“) und ihren Kunden (Eigentümer sowie Kauf- oder Mietinteressenten).

§ 2 Formvorschriften

In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben bedürfen Maklerverträge, die den Kauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern zum Gegenstand haben und bei denen der Kunde ein Verbraucher ist, zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, Brief).

§ 3 Angebote, Irrtum und Zwischenverkauf

Die Angebote des Maklers erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die vom Verkäufer/Vermieter oder sonstigen Dritten erteilten Auskünfte zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen; es obliegt dem Kunden, die Angaben selbst zu prüfen.

§ 4 Vertraulichkeit, Weitergabeverbot & Vorkenntnis

  1. Alle vom Makler übersandten Informationen und Exposés sind streng vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Maklers untersagt. Schließt ein Dritter infolge einer unbefugten Weitergabe den Hauptvertrag ab, ist der Kunde zum Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision verpflichtet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
  2. Ist dem Kunden das angebotene Objekt bereits bekannt, muss er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen, in Textform mitteilen und auf Verlangen belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, hat er dem Makler sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die diesem durch die verspätete Mitteilung entstehen.

§ 5 Entstehung, Kongruenz und Fälligkeit der Provision

  1. Der Provisionsanspruch entsteht und ist verdient, sobald der Hauptvertrag (notarieller Kaufvertrag, Tauschvertrag oder Mietvertrag) aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande kommt. Die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit genügt.
  2. Der Anspruch wird durch eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit (Identität) des Vertrages gewahrt. Er erlischt insbesondere nicht, wenn der Hauptvertrag zu anderen Bedingungen abgeschlossen wird, ein anderes Objekt desselben Vertragspartners betrifft oder wenn der Vertragstyp variiert (z. B. Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Immobilien, Erbbaurecht statt Kauf).
  3. Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig und ist nach Rechnungserteilung zahlbar. Der Makler hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss ohne Teilnahme des Maklers, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Vertrages und die Bemessungsgrundlage für die Provision zu erteilen.
  4. Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher wird der Makler im Regelfall als Doppelmakler für beide Parteien zu gleichen Teilen entgeltlich tätig (Halbteilungsgrundsatz gem. § 656c BGB).

§ 6 Haftungsbegrenzung

Der Makler haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 7 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder hat er keinen allgemeinen Wohnsitz in Deutschland, wird München als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, soll sie durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und den übrigen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft; die Gültigkeit der übrigen AGB bleibt unberührt.