Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Der Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit oder mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer, dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von BAVARIA WERTIMMOBILIEN angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande.
2. Die Maklercourtage
Kommt es wegen unserer Tätigkeit zum Vertragsabschluss, so fallen nachfolgende Maklerprovisionen unmittelbar nach Vertragsabschluss an:
3. Bei Abschluss eines Kaufvertrags oder Verkaufvertrags über Wohnimmobilien: 3,57% (inkl. 19% MwSt.) von der notariell beurkundeten Kaufpreissumme oder eine mit dem Kunden separat verhandelte Courtage. Die Gesamtcourtage muss in Übereinstimmung mit dem Gesetz entweder hälftig von Käufer und Verkäufer geteilt werden oder komplett vom Auftraggeber übernommen werden.
4. Bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages: Ein nach gewünschter und festgelegter Dienstleistung von uns mit dem Auftraggeber gemeinsam festgelegten Honorarsatz nach erbrachtem Aufwand, maximal jedoch das 2,38-fache (inkl. 19% MwSt.) der Monatsmiete der im Mietvertrag vertraglich vereinbarten Nettokaltmiete.
5. Bei Abschluss eines Gewerbemiet- oder Pachtvertrages: hier gilt die jeweils im betreffenden Angebot oder Exposé von uns ausgewiesene Maklerprovision, mindestens jedoch das 2,38-fache (inkl. 19% MwSt.) der Monatsmiete. Diese bezieht sich auf die im Mietvertrag vertraglich vereinbarte Nettokaltmiete.
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Das gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen führt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war.
Die Provisionsabrechnung erfolgt auf der Grundlage des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.
6. Die notarielle Beurkundung / Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages
Der Makler hat einen Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge.
7. Die Vorkenntnis
Ist einem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich BAVARIA WERTIMMOBILIEN mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins vereinbart wurde. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen. BAVARIA WERTIMMOBILIEN ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.
8. Die Doppeltätigkeit
BAVARIA WERTIMMOBILIEN behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.
9. Der Schadenersatz
Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber BAVARIA WERTIMMOBILIEN in Höhe der vereinbarten Courtage, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt.
10. Die Haftung
Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung von gegenüber BAVARIA WERTIMMOBILIEN ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
11. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen der mit BAVARIA WERTIMMOBILIEN geschlossenen Verträge bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit. Die Kündigung des Maklervertrages bedarf der Textform.
12. Der Datenschutz
Personen- und objektbezogene Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte ein, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
13. Die Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Ihr partnerschaftlicher Immobilienmakler:
BAVARIA WERTIMMOBILIEN, Alte Landstraße 21, 85521 Ottobrunn
+49 89 58 80 83 84