Immobilien und Ehe-Scheidung
Ehescheidung mit Verlust - das betrifft auch Ihre Immobilien
„Meist hat, wenn zwei sich scheiden, einer etwas mehr zu leiden.“ Diese Weisheit von Wilhelm Busch gilt jedenfalls in Bezug auf Immobilien im Scheidungsprozess oft nicht, denn hier leiden meist alle Beteiligten gleichermaßen – und verlieren häufig viel Geld.
Das Thema Immobilie wird bei jeder Trennung unweigerlich zu erheblichen und teils emotionales Diskussionen führen, betrifft es doch den Lebensmittelpunkt der Ehepartner. Leben die Ehepartner in einer Mietwohnung, beschränken sich die finanzielle Aspekte ihrer Auseinandersetzung nur auf Hausrat und Mietkaution.
Gehört eine Immobilie jedoch beiden Ehepartnern, muss ein gemeinsamer Weg gefunden werden, wie auch nach der Scheidung damit zu verfahren ist. Rechtlich gesehen muss keine echte Aufteilung erfolgen und die Parteien können das Eigentum im bestehenden Maße weiterbehalten – allerdings wird dies nur in den seltensten Fällen so gehandhabt. Ganz überwiegend möchten die Ehepartner, eine komplette Trennung vom anderen Partner und gerade keine weitere Verbundenheit, wie sie bei der Bruchteilsgemeinschaft im gemeinsamen Immobilieneigentum besteht. Eine Auszahlung des Anteils eines Ehegatten scheitert wiederum häufig entweder an den finanziellen Mitteln – oder daran, dass kein Ehepartner den Verbleib des Anderen in der Immobilie tolerieren möchte.
Selbst wenn die Immobilie nur einem Ehepartner gehört, kann im Falle eines Zugewinnausgleichs durch einen zwischenzeitlich erfolgten (erheblichen) Wertzuwachs der Immobilie ein Verkauf notwendig sein, um den anderen Ehegatten auszubezahlen.
DER ImmobilienVerkauf als teure Folge
Was folgt? Ein Verkauf der Immobilie, der häufig viel zu schnell und überstürzt durchgeführt wird. Eine solch überhastete Veräußerung geschieht insbesondere dann, wenn eine sinnvolle und notwendige Abstimmung zum weiteren Vorgehen zwischen den Ehepartnern nicht (mehr) möglich ist. Aufgeladen durch emotionale Spannungen, die im Scheidungsprozess durch involvierte Rechtsanwälte meist verstärkt werden, fehlt es an einer neutralen und ausgleichenden Kraft, die beide Parteien verbindet.
Sinnvolle Entscheidungen, wie beispielsweise eine werterhöhende Sanierung, ein kurzes Aussitzen eines verkäuferunfreundlichen Marktumfeldes oder das schlichte Abwarten auf einen höheren Kaufpreis werden so nicht getroffen, meist noch nicht einmal diskutiert – obwohl es hier um einen echten Mehrwert für Alle geht.
Wenn es um den Verkauf der Immobilie geht, so sollte diese Aufgab ein erfahrener und empathischer Immobilienmakler wahrnehmen, der als neutrale Person die Vermittlung übernimmt und das Beste für alle Parteien herausholt.
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